Auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Rheinbreitbach ist die vorgeschriebene 30-jährige Ruhefrist für Erdbestattungen bzw. 15-jährige Ruhefrist für Urnen in Reihengräbern sowie die 50- bzw. 40-jährige Nutzungszeit für Wahlgräber für die nachstehend aufgeführten Gräber abgelaufen:

ReiheReiheReihe
1218/19Doppelwahlgrab Lindener Heinrich Matthias und Johanna Cäcilia
1263/64Doppelwahlgrab Bung Franz Kaspar und Anna
13 AV15/16Doppelwahlgrab Landsberg Karl Johann und Margareta
146/7Doppelwahlgrab Klaus Matthias und Katharina
205/6Doppelwahlgrab Fink Katharina und Zielgers Christina
2672/73Doppelwahlgrab Janzon Karl und Adelheid und Plüss Heide Renate
2797/98Doppelwahlgrab Giehl Friedrich und Marta
338Doppelwahlgrab Pypec Egon und Helga Elsbeth Martha

 

Die Angehörigen der in den abgelaufenen Gräbern Bestatteten werden freundlichst gebeten, die Gräber bis zum

                                                           31.05.2025                                        

vollständig abzuräumen einschließlich der Bepflanzung, der Bäume und Sträucher sowie der Entfernung von Grabsteinen, Kreuzen, Umrandungen und Fundamenten.

Sofern Grabstätten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt werden müssen, hat der jeweilige Verpflichtete die Kosten zu tragen.

 

Rheinbreitbach, den 25.03.2025

Ortsgemeinde Rheinbreitbach

Roland Thelen
Ortsbürgermeister

 

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