Zum 01.04.2025 tritt die ERechVORP (E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz) in Kraft.Ab diesem Tag sind Rechnungssteller gemäß §3 ERechVORP verpflichtet, ihre Rechnungen in elektronischer Form auszustellen und über den zentralen E-Rechnungseingang RLP (ZRE) zu übermitteln.Weiter Informationen finden Sie hier.