Infostand des lokalen Aktionsbündnisses gegen Gewalt an Frauen
Infostand des lokalen Aktionsbündnisses gegen Gewalt an Frauen
Anlässlich des Internationalen Gedenktages zur Beseitigung
von Gewalt an Frauen, dem 25.November hat das lokale Aktionsbündnis, bestehend
aus den Gleichstellungs-beauftragten der Verbandsgemeinden Linz, Unkel und Bad
Hönningen, der Interventionsstelle Neuwied, der Polizeiinspektion Linz, dem
Weißen Ring und der Frauenbegegnungsstätte Utamara auch in diesem Jahr wieder
eine Straßenaktion durchgeführt. An einem Infostand in der Linzer Innenstadt wurde
die Öffentlichkeit auf das Thema „(Häusliche) Gewalt“ aufmerksam gemacht und
über die verschiedenen regionalen aber auch bundesweiten Hilfs- und
Beratungsangebote wie beispielsweise der Caritas, des Diakonischen Werks, der
Vereine „Utamara“ und „Trotzdem-Lichtblick“ und des Hilfetelefons, einem
Projekt des Bundesamtes für Familien und zivilgesellschaftliche Aufgaben
informiert.
„Wir wollen mit unserer Aktion ein klares Zeichen gegen
Gewalt setzen“, konstatiert Astrid Thol, die als Gleichstellungsbeauftragte der
VG Linz und Unkel seit einigen Jahren diese Aktion hauptverantwortlich in Linz
organisiert.
Neben dem 2002 in Deutschland eingeführten Gewaltschutzgesetz (GewSchG), welches durch
entsprechende Schutzverfügungsmöglichkeiten die rechtliche Grundlage für die
Verbesserung des Opferschutzes aber auch für die Strafverfolgung der Täter
bildet, ist nunmehr endlich auch das Sexualstrafrecht reformiert worden. Am
10.11.2016 ist die längst überfällige rechtliche Gesetzesänderung in Kraft
getreten. Durch den hier verankerten Grundsatz „Nein heißt Nein“ wird der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung
verbessert, denn ein sexueller Übergriff ist nun schon dann strafbar, wenn er
gegen den erkennbaren Willen einer Person ausgeführt wird. Es kommt nicht mehr
darauf an, ob eine betroffene Person sich gegen den Übergriff körperlich
gewehrt hat oder warum ihr dies nicht gelungen ist. Gleichzeitig wird mit dem
Gesetz der neue Straftatbestand der sexuellen Belästigung eingeführt, dadurch
sind künftig auch Übergriffe strafbar, die bisher als nicht erheblich
eingestuft wurden, wie z.B. das sogenannte „Grapschen“.
Durch die Einführung des Gewaltschutzgesetzes und die aktuelle Änderung des Sexualstrafrechtes sind weitere wichtige Schritte auf dem Weg gegen Gewalt gemacht. Gewalt an Frauen wird damit endlich straffrechtlich und vor allem auch gesellschaftlich als Unrecht anerkannt.
Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie bei:
Astrid Thol, Gleichstellungsbeauftragte der VG Linz und Unkel, Tel: 02631 / 802 608, EMail:
oder
Bianca Theisen,
Gleichstellungsbeauftragte der VG Bad Hönningen, Tel: 02635 / 7236, EMail: