Bürgermeister Fehr tritt deutlich der insbesondere von der DvOE – Fraktion in der letzten Erpeler Hauptausschusssitzung geäußerten Kritik an dem Satzungsentwurf zur Einführung des wiederkehrenden Beitrages (wkB) in Erpel entgegen (Rhein-Zeitung vom 11.11.2021 „Die neue WKB-Satzung ist ein Fall für den Papierkorb“).

 „Wenn der DvOE – Fraktionsvorsitzende Hogeback zum Beispiel bemängelt, dass es beim wiederkehrenden Beitrag unterschiedliche Regelungen in den Kommunen der VG Unkel gibt und er eine Gleichbehandlung in der VG Unkel fordert, so bin ich über diese Aussage doch – gelinde ausgedrückt - sehr erstaunt. Zum einen gibt es von A-Z eine Vielzahl von unterschiedlichen Regelungen in den Ortsgemeinden / der Stadt Unkel. Dies fängt bei der Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder an und endet noch lange nicht bei der Zuständigkeit der Bürgermeister oder Gremien. Nach über zweijähriger Ratstätigkeit sollten die Grundzüge der kommunalen Selbstverwaltung eigentlich bekannt sein“, so Fehr. Genau hier setze auch die Entscheidungsautonomie der einzelnen Ortsgemeinden in Bezug auf die wiederkehrenden Beiträge an – so sei es gleichermaßen Recht wie Aufgabe der Ortsgemeinderäte, im Rahmen der gesetzlich gegebenen Möglichkeiten Prozentwerte und Ausgestaltungen zu definieren. Desweiteren weist er daraufhin, dass es nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz nicht nur geboten sei, gleiche Sachverhalte gleich, sondern auch ungleiche Sachverhalte ungleich zu behandeln. „Landläufig heißt dies, dass man nicht Äpfel mit Birnen vergleichen soll. Eben dies machte der DvOE – Vorsitzende jedoch offensichtlich in der letzten Hauptausschusssitzung“.

Dem geäußerten Zweifel, dass die Satzung nicht der Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes entspreche, tritt der Bürgermeister ebenfalls entgegen. „Die Mustersatzung ist wesentlicher Bestandteil der für Erpel vorgelegten Satzung, sie wurde jedoch um die aktuelle Rechtsprechung ergänzt“ so Fehr.

Die Darstellung der Rhein-Zeitung, dass die OG Erpel aufgrund eines Urteils des VG Koblenz eine neue wkB-Satzung braucht, sei indes zutreffend. Das Verwaltungsgericht habe es als nicht gerechtfertigt angesehen, dass für die Ortsgemeinde Erpel zwei Abrechnungsgebiete gebildet wurden. Den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil, welcher aufgrund eines entsprechenden Beschlusses des Erpeler Ortsgemeinderates gestellt wurde, hatte das OVG Koblenz abgelehnt. Dies als „juristisches Fiasko“ zu bezeichnen, sieht der Jurist Fehr jedoch als „völlig überzogen“ an. Man könne sicherlich geteilter Meinung darüber sein, ob die beitragsrechtliche Differenzierung zwischen Erpel und Orsberg richtig sei oder nicht. Die Koblenzer Entscheidung, dass hier nur ein Abrechnungsgebiet gebildet werden durfte, könne man auch durchaus als „historisch“ bezeichnen. Denn bisher habe das Gericht in ähnlichen Verfahren zur Einführung des wkB stets nur bemängelt, dass die Kommunen zu wenige Abrechnungsgebiete gebildet haben. „Die Entscheidung, dass hier zu viele Abrechnungsgebiete gebildet wurden, ist bisher einmalig und war so nicht vorhersehbar“.

Schließlich rät Fehr zu mehr Sachlichkeit in der Diskussion. „Natürlich können auch uns als Verwaltung Fehler unterlaufen. Doch wem nutzt es, die Stimmung weiter anzuheizen? Für die Sache ist es sicherlich nicht dienlich“, so Fehr.

Ortsbürgermeister Hirzmann wird die neue wkB-Satzung am 15.11.2021 von der Tagesordnung der Erpeler Ratssitzung nehmen. Stattdessen soll dieses Thema in einer eigens hierfür einzuberufenden Ortsgemeinderatssitzung am 22.11.2021 gemeinsam mit dem Bürgermeister und Mitarbeitern der Verwaltung beraten werden.

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