„Wenn der DvOE – Fraktionsvorsitzende Hogeback zum
Beispiel bemängelt, dass es beim wiederkehrenden Beitrag unterschiedliche
Regelungen in den Kommunen der VG Unkel gibt und er eine Gleichbehandlung in
der VG Unkel fordert, so bin ich über diese Aussage doch – gelinde ausgedrückt
- sehr erstaunt. Zum einen gibt es von A-Z eine Vielzahl von unterschiedlichen
Regelungen in den Ortsgemeinden / der Stadt Unkel. Dies fängt bei der Aufwandsentschädigung für
Ratsmitglieder an und endet noch lange nicht bei der Zuständigkeit der Bürgermeister oder Gremien. Nach über
zweijähriger Ratstätigkeit sollten die Grundzüge der kommunalen
Selbstverwaltung eigentlich bekannt sein“, so Fehr. Genau hier setze auch die Entscheidungsautonomie
der einzelnen Ortsgemeinden in Bezug auf die wiederkehrenden Beiträge an – so
sei es gleichermaßen Recht wie Aufgabe der Ortsgemeinderäte, im Rahmen der
gesetzlich gegebenen Möglichkeiten Prozentwerte und Ausgestaltungen zu definieren.
Desweiteren weist er daraufhin, dass es nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz
nicht nur geboten sei, gleiche Sachverhalte gleich, sondern auch ungleiche
Sachverhalte ungleich zu behandeln. „Landläufig heißt dies, dass man nicht
Äpfel mit Birnen vergleichen soll. Eben dies machte der DvOE – Vorsitzende
jedoch offensichtlich in der letzten Hauptausschusssitzung“.
Dem geäußerten Zweifel, dass die Satzung nicht der
Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes entspreche, tritt der
Bürgermeister ebenfalls entgegen. „Die Mustersatzung ist wesentlicher
Bestandteil der für Erpel vorgelegten Satzung, sie wurde jedoch um die aktuelle
Rechtsprechung ergänzt“ so Fehr.
Die Darstellung der Rhein-Zeitung, dass die OG Erpel
aufgrund eines Urteils des VG Koblenz eine neue wkB-Satzung braucht, sei indes
zutreffend. Das Verwaltungsgericht habe es als nicht gerechtfertigt angesehen,
dass für die Ortsgemeinde Erpel zwei Abrechnungsgebiete gebildet wurden. Den
Antrag auf Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil, welcher aufgrund eines
entsprechenden Beschlusses des Erpeler Ortsgemeinderates gestellt wurde, hatte
das OVG Koblenz abgelehnt. Dies als „juristisches Fiasko“ zu bezeichnen, sieht
der Jurist Fehr jedoch als „völlig überzogen“ an. Man könne sicherlich
geteilter Meinung darüber sein, ob die beitragsrechtliche Differenzierung
zwischen Erpel und Orsberg richtig sei oder nicht. Die Koblenzer Entscheidung,
dass hier nur ein Abrechnungsgebiet gebildet werden durfte, könne man auch
durchaus als „historisch“ bezeichnen. Denn bisher habe das Gericht in ähnlichen
Verfahren zur Einführung des wkB stets nur bemängelt, dass die Kommunen zu
wenige Abrechnungsgebiete gebildet haben. „Die Entscheidung, dass hier zu viele
Abrechnungsgebiete gebildet wurden, ist bisher einmalig und war so nicht
vorhersehbar“.
Schließlich rät Fehr zu mehr Sachlichkeit in der Diskussion.
„Natürlich können auch uns als Verwaltung Fehler unterlaufen. Doch wem nutzt
es, die Stimmung weiter anzuheizen? Für die Sache ist es sicherlich nicht
dienlich“, so Fehr.
Ortsbürgermeister Hirzmann wird die neue wkB-Satzung am
15.11.2021 von der Tagesordnung der Erpeler Ratssitzung nehmen. Stattdessen
soll dieses Thema in einer eigens hierfür einzuberufenden
Ortsgemeinderatssitzung am 22.11.2021 gemeinsam mit dem Bürgermeister und
Mitarbeitern der Verwaltung beraten werden.