Social Media Konzept der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel (Stand April 2025)

1. Erforderlichkeit

Soziale Medien sind zu einem festen Bestandteil der täglichen Kommunikation geworden. Sie bieten eine Vielzahl an Möglichkeiten, die eine zeitgemäße Kommunikation möglich machen. Aus diesem Grund finden Sie unsere Verbandsgemeindeverwaltung Unkel auch auf Instagram, Facebook und Youtube.

Die verschiedenen Social Media-Kanäle ergänzen das Informationsangebot der VGV Unkel. Die Veröffentlichungen in den lokalen Printmedien, ggf. in Amtsblättern sowie auf den Internetseiten der jeweiligen Einrichtungen und Organisationseinheiten bestehen unverändert fort.

Social-Media-Auftritte sind Teil der Öffentlichkeitsarbeit und umfassen keine konkreten Beratungs- oder Verwaltungsleistungen. Sowohl Facebook, Instagram als auch Youtube haben sich als Kommunikationsplattform etabliert und haben eine große Reichweite. Zudem werden insbesondere jüngere Menschen erreicht, die häufig keinen Zugang zu den klassischen Printmedien haben.

Eine Präsentation in den Sozialen Medien ist außerdem erforderlich, weil sich zeigt, dass Nutzerinnen und Nutzer diese Plattformen nicht selten als ihre primäre Informationsquelle nutzen. Ohne soziale Medien würden wir als VGV Unkel einen Teil unserer Zielgruppe schwerer bzw. deutlich seltener erreichen.


2. Beschreibung des Social-Media-Angebots

Zweck: Die Präsenz in Sozialen Medien dient den Bürgerinnen und Bürgern als ergänzende Informationsquelle. Zusätzlich soll potentiellen Urlaubsgästen, Touristen und Neubürgern die Attraktivität der VG Unkel gezeigt werden.

Das Social-Media-Angebot dient nicht zur Kontaktaufnahme in Beratungs- und Verwaltungsangelegenheiten. Diese erfolgen weiterhin in erster Linie über persönliche Vorsprachen, per Telefon oder per E-Mail.

Inhalte: Auf den Social-Media-Auftritten werden den Nutzerinnen und Nutzern allgemeine Informationen kostenlos zur Verfügung gestellt. Dieses können u.a. Pressemeldungen, Stellenausschreibungen, Bürgerinformationen, Videos, Kultur, Veranstaltungshinweise, Tourismus, Brauchtum und Historisches sein.

Registrierung/Zugang & alternative Informationsquellen: Die Inhalte der Facebook- und der Youtube-Auftritte sind für alle Besucherinnen und Besucher der Plattform ohne Registrierung einsehbar. Eine Interaktion allerdings ist nur nach vorheriger Registrierung möglich. Die Nutzung von Instagram setzt eine Registrierung voraus.

Im Rahmen der Auftritte gibt es für die Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit der Interaktion. Hierbei halten es sich die Accountbetreiber vor, auf Posts, beispielsweise auf Kommentare, einzugehen und diese zu beantworten. Bitte beachten Sie, dass die Social-Media-Auftritte in erster Linie der Information dienen. Für Anliegen, Fragen und Online-Dienste (z.B. Verwaltungsleistungen) werden die Nutzerinnen und Nutzer auf die Internetseiten VGV Unkel, der Stadt Unkel, sowie den Ortsgemeinden Rheinbreitbach, Bruchhausen und Erpel.

Wichtige Meldungen, die für die Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Unkel als Information bedeutsam sind, werden nicht nur über die Sozialen Medien verbreitet, sondern von der VGV Unkel mindestens auch auf der Internetseite https://www.vgvunkel.de/ eingestellt. Durch eine Nicht-Nutzung der Sozialen Medien entsteht damit kein Nachteil.

Im Krisenfall können Meldungen und Informationen der Verbandsgemeinde Unkel sehr schnell über die Sozialen Medien verbreitet werden. Parallel findet eine Information der Presse statt.

 

3. Redaktionelle und technische Betreuung/Impressum

Die redaktionelle Betreuung der Accounts erfolgt durch die Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Ansprechpartner für Fragen der Nutzerinnen und Nutzer sind die jeweiligen Accountbetreiber. Anbieter i. S. d. § 5 Telemediengesetz ist die VGV Unkel. Diese Angaben werden im Impressum der Verbandsgemeinde (Website & Facebook, Youtube- und Instagram-Accounts) platziert (vgl. § 5 Abs. 1 TMG; § 18 Abs. 2 MStV).

Die redaktionelle Betreuung der Acounts findet zu den regulären Dienstzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel statt. Posts zu Anliegen und Fragen der Nutzerinnen und Nutzer werden möglichst zeitnah beantwortet.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bilden sich regelmäßig zu den Themen „Social Media“, „Marketing und Medien“, „Öffentlichkeitsarbeit“ und „Pressearbeit“ aus und weiter.

 

4. Wahrnehmung der Rechte der Betroffenen

Sie haben gegenüber uns folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 15ff. DSGVO):

Recht auf Auskunft,

Recht auf Berichtigung oder Löschung,

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,

Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung,

Recht auf Datenübertragbarkeit.

Sie haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren (Übersicht der Aufsichtsbehörden in Deutschland).

Ihre Fragen und Anregungen zum Thema Datenschutz sind uns willkommen und wichtig. Sie können uns jederzeit gerne kontaktieren.

 

5. Datensparsamkeit/Datenschutz

Allgemeines: Die Nutzung der Social-Media-Auftritte erfolgt in Eigenverantwortung der Nutzerinnen und Nutzer. Dies bezieht sich insbesondere auf interaktive Funktionen der Plattformen wie Kommentieren, Liken oder Teilen. Infolgedessen weisen wir auch auf die Risiken hin, die eine Nutzung der Sozialen Medien mit sich bringt. Das in Art. 35 DSGVO beschriebene Risiko ist nicht tangiert. Es handelt sich bei den Beiträgen um ein reines Senden von Inhalten ohne z.B. Personenbezug.

Über das Social-Media-Angebot werden abgesehen von zwei Ausnahmefällen seitens der VGV Unkel keine personenbezogenen Daten erhoben oder gespeichert.

Bei einer E-Mail-Anfrage von Nutzerinnen und Nutzern: hier werden personenbezogene Daten erfasst und an die entsprechende Stelle übermittelt.

Es steht dem Teilnehmenden jederzeit frei, per Widerruf die Einwilligung zu widerrufen und somit von der Teilnahme zurückzutreten. Die VGV Unkel weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmenden Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Einzelheiten sowie weitere Informationen zum Datenschutz in der VGV Unkel finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Der Umfang der Datenerfassung wird jeweils auf das notwendige Maß beschränkt und gilt im gleichen Maße, wie bei normalem Schriftverkehr oder E-Mail. Es erfolgt keine dauerhafte Speicherung

Wichtig zu wissen ist allerdings, dass bei jedem Besuch unserer Facebook-, Youtube- und Instagram-Accounts durch die Anbieter selbst Daten der Besucherinnen und Besucher erhoben, gespeichert und verwendet werden. Nutzen Sie die Möglichkeiten der Plattformen, welche in den Privatsphäre-Einstellungen des individuellen Nutzerprofils eine Beschränkung der Datenverarbeitung anbieten.

Die VGV Unkel hat auf die Erhebung und weitere Verwendung dieser Daten keinen Einfluss, da sie vom Betreiber des Netzwerks vollzogen wird. Angaben darüber, welche Informationen erfasst werden, finden Sie in den Datenschutzerklärungen des jeweiligen Netzwerkbetreibers, für Facebook unter: https://www.facebook.com/about/privacy, für Youtube unter https://www.youtube.com/intl/ALL_de/howyoutubeworks/user-settings/privacy/ und für Instagram unter https/www.help.instagram.com.

Weiterführende Informationen zum sicheren Umgang mit sozialen Netzwerken finden Sie auf der Bürger-Seite des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Verbraucherinnen-und-Verbraucher/Informationen-und-Empfehlungen/Onlinekommunikation/Soziale-Netzwerke/Sichere-Verwendung/sichere-verwendung_node.html

 

Sensibilisierungshinweis

Bei Social Media-Diensten handelt es sich vielfach um mehrstufige Anbieterverhältnisse, bei denen der jeweilige Informations- oder Kommunikationsdienst auf einer Plattform angeboten wird, die Dritte bereitstellen und bei denen Daten der Nutzerinnen und Nutzer im Rahmen eigener Geschäftszwecke der Plattformbetreiber verarbeitet werden. Dies macht Social Media-Dienste aus Nutzerinnen- und Nutzerperspektive schwer durchschaubar und aus rechtlicher Sicht häufig problematisch, gerade im Hinblick auf bestehende Verantwortlichkeiten. Eine vollumfängliche Transparenz ist nicht garantiert und nicht nachweisbar.

Insbesondere im Fall außereuropäischer Plattformbetreiber/-anbieter entsprechen Social Media-Dienste aus datenschutzrechtlicher Sicht vielfach nicht deutschem Datenschutzrecht.

Insbesondere wird oftmals den Anforderungen des Telemediengesetzes nicht entsprochen. Dieses sieht eine ausreichende Unterrichtung der Nutzerinnen und Nutzer vor der Verarbeitung personenbezogener Daten vor, Beschränkungen bei der Verarbeitung von Nutzungsdaten und der Bildung von Nutzungsprofilen sowie eine entsprechende Widerspruchsmöglichkeit. In diesem Zusammenhang sind grundlegende Rechtsfragen jedoch noch nicht abschließend geklärt.

Nähere Informationen hierzu finden Sie im Jugendportal der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder unter www.youngdata.de.

Aus Sicht der europäischen und deutschen Rechtsprechung besteht eine datenschutzrechtliche Mitverantwortung öffentlicher Stellen, die Social Media-Dienste im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung einsetzen, da erst durch deren Angebote auf Social Media-Plattformen entsprechende Nutzungsdaten entstehen.

Wir haben daher bei der Gestaltung unseres Social Media-Angebots darauf geachtet, dass auch alternative Informations- und Kommunikationswege bestehen.

 

 

 

 

Netiquette (Stand: April 2025)

Im Zuge der digitalen Transformation hat sich auch unser Kommunikationsverhalten verändert. Die Bedeutung des persönlichen Gesprächs auf analoger Ebene hat abgenommen, die Kommunikation via Smartphone-App, Messengerdienst oder Social Media ist zum Standard geworden. Fast zwangsläufig musste dieser Wandel Einfluss auf unser Kommunikationsverhalten haben, weicht der vormals als real wahrnehmbare Gesprächspartner doch immer häufiger einer nicht greifbaren Gemeinschaft, die sich als Avatare oder Profile in virtuellen Räumen bewegt. Leider wird dabei allzu oft vergessen, dass es sich bei den Ansprech- und Gesprächspartnern meist immer noch um reale Menschen handelt. Fakt ist: Unreflektierte Kommentare, beleidigende Witze oder unangebrachte Einwürfe sind schneller digital abgeschickt, als verbal formuliert. Das sog. „Trollen“ ist zur buchstäblichen Seuche geworden, das Erkennen solcher „Hassbotschaften“ setzt ein gewisses Maß an Medienkompetenz voraus. Darauf gilt es sich einzustellen und für Gemeinschaften allgemein gültige Höflichkeitsregeln aufzustellen. Besonderes trifft dies auf Social Media-Plattformen zu, auf denen viele Menschen konstruktiv miteinander im Gespräch sind, einzelne Nutzerinnen und Nutzer im Schatten der Anonymität allerdings auch auf jegliche Benimmregeln verzichten.

Mit Hilfe der Social Media-Accounts der Verbandsgemeindeverwaltung  möchten wir Sie informieren, Ihnen Wissenswertes übermitteln, Veranstaltungen ankündigen, Ihnen Freude bzw. Spaß bereiten und auch gerne mit Ihnen ins Gespräch kommen. Uns allen gelingt dies nur, wenn wir uns auf Augenhöhe und mit gegenseitigem Respekt begegnen. Wir alle sind für uns selbst verantwortlich, ein negativer Post, Kommentar o.ä. kompensiert vielleicht individuelle Defizite oder ist Beleg für eine geistige Entwicklungsstörung, lässt am Ende jedoch die nötige Höflichkeit vermissen.

Nachrichten, Ideen, Lob und Kritik nehmen wir gerne an und freuen uns über einen fruchtbaren Austausch. Bleiben Sie allerdings konstruktiv und auch andere Nutzerinnen und Nutzer gegenüber tolerant und respektvoll.

 

Verhaltensregeln:

Die Nutzung unserer Social Media-Accounts setzt Höflichkeit, Toleranz und gegenseitigen Respekt voraus. Beleidigungen, Mobbing, Drohungen, Verschwörungstheorien oder Hassrede sind auf unseren Accounts ein absolutes No-Go. Für uns sind alle Menschen gleich, unabhängig von ethnischer Zugehörigkeit, sexueller Orientierung oder Religion. Beachtet urheberrechtliche Vorgaben und kennzeichnet beispielsweise fremde Zitate. Die Privatsphäre anderer Nutzerinnen und Nutzer ist unbedingt zu beachten. Werbung, Kampagnenaufrufe o.ä. haben auf den Social Media-Accounts keinen Platz, ebenso wenig wie Spam, Falschmeldungen oder pornographische Inhalte.          


Als Accountbetreiber behalten wir uns das Recht vor, gegen unsere Regeln verstoßende Inhalte zu löschen und Nutzerinnen bzw. Nutzer zu blockieren. Straftaten werden zur Anzeige gebracht. Dazu gehört auch das Posten von Links zu Homepages mit strafrechtlich-relevanten Inhalten.

Bitte beachten Sie, dass unsere Social Media-Accounts keine persönliche Begegnung oder Rücksprache ersetzen können. Bei persönlichen Anliegen sollten Sie sich direkt an die zuständigen Ansprechpartner in der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel wenden.

Vielen Dank.

 

 

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