

Hinweis zum Verhalten bei Stromausfall
Hinweise zum Abbrennen eines Feuerwerks während des Jahres in der Verbandsgemeinde Unkel
Halten und Parken in der Verbandsgemeinde Unkel
Hinweise zum Immissionsschutz in der Verbandsgemeinde Unkel
Hinweise zum Halten eines Hundes in der Verbandsgemeinde Unkel
Verbrennen von Grünabfällen und Heckenrückschnitt in der Verbandsgemeinde Unkel
Jugendschutz und Karneval im Landkreis Neuwied
Hinweise zur Rattenbekämpfung in der Verbandsgemeinde Unkel
Informationen Plakate, Gerüste, Container und Straßenfeste
Elementarschadenkampagne Rheinland-Pfalz
Sicherheitshinweise zum Jahresübergang
Flyer des Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Hitze - Vorsorge und Selbsthilfe
Ihr Ansprechpartner
⇑ / Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden
Leistungsbeschreibung
Der Verkehr auf öffentlichen Straßen wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung mit Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen geregelt.
Zu den Verkehrszeichen zählen zum Beispiel:
- Verkehrsschilder
- Straßenmarkierungen
- Ampeln
Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:
- rot-weiß gestreifte Schranken
- Sperrpfosten und Absperrgeländer
- Parkscheinautomaten
Defekte oder nicht ordnungsgemäß errichtete Verkehrsschilder oder Ampeln können zu einer Gefahr im Straßenverkehr werden. Wenn Ihnen eine Störung oder Beschädigung auffällt, können Sie diese an die Straßenbauverwaltung melden.
Das kann zum Beispiel betreffen:
- Ampeln
- Ausfall
- Taktung fehlerhaft
- einzelne Lichter defekt
- Ruftaste defekt
- Signalton für blinde und sehbehinderte Menschen defekt
- Ampelmast verdreht oder schief
- Verkehrsschilder
- Verkehrsschild zerstört, verschmutzt oder beklebt
- Verkehrsschild mit verfassungsfeindlichen Symbolen
- Verkehrsschild ausgeblichen
- Mast verdreht oder schief
- Verkehrsschild zugewachsen
- defekte Beleuchtung von Fußgängerüberwegen
Sie beschreiben die Beschädigung und machen eine genaue Ortsangabe. Im Idealfall dokumentieren Sie den Schaden mit einem Foto. Dabei müssen Sie darauf achten, dass Sie die Rechte an dem Foto besitzen und keine Personen oder Nummernschilder erkennbar sind.
Teaser
Ist Ihnen im Straßenverkehr ein defektes oder beschädigtes Verkehrszeichen aufgefallen? Dann können Sie dieses melden.
An wen muss ich mich wenden?
Straßenbaubehörde

