Die Verbandsgemeindeverwaltung Unkel hatte im Namen und im Auftrag
der vorgenannten Kommunen deren gemeinsam durchgeführtes Auswahlverfahren zur
Neukonzessionierung am 29.09.2021 im elektronischen Bundesanzeiger bekannt
gemacht und ein Auswahlverfahren zur Neuvergabe eingeleitet. Hierauf bekundeten
zwei Unternehmen ihr Interesse an einem Neuabschluss, wovon ein Interessent
seine Interessensbekundung später zurückzog.
Das gemeinsame Neukonzessionsverfahren wurde unter
Berücksichtigung der Anforderungen der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit
durchgeführt. Das Angebot der BHAG sichert vertraglich konkretisierte
Sicherheitsstandards beim Betrieb des Gasversorgungsnetzes zu, u.a. durch ein
anspruchsvolles Störungsbeseitigungskonzept und nähere Standards im Bereich der
technischen und personellen Ausstattung. Zugleich stellt das Vertragsangebot
auch auf die Gesichtspunkte der Verbraucherfreundlichkeit, der Preisgünstigkeit
sowie der umweltverträglichen Versorgung ab. Die Ortsgemeinden Bruchhausen,
Erpel, Rheinbreitbach und die Stadt Unkel verknüpfen mit der Entscheidung zu
Gunsten der BHAG die Erwartung, dass das Unternehmen einen Gasnetzbetrieb unter
Berücksichtigung der einschlägigen Vorgaben und der Ziele des § 1 Abs. 1 EnWG
gewährleistet.
Unkel, den 20.12.2023
Karsten Fehr, Bürgermeister