Wald
Die Waldfläche in der Verbandsgemeinde Unkel beträgt insgesamt 14,43 km² (Gesamtfläche 26,53 km²)

Die Waldfläche in der Verbandsgemeinde Unkel beträgt insgesamt 14,43 km² (Gesamtfläche 26,53 km²).
Davon entfalle auf die

Stadt Unkel
4,46 km² (Gesamtfläche 8,16 km²)
Ortsgemeinde Bruchhausen
0,72 km² (Gesamtfläche 2,58 km²)
Ortsgemeinde Rheinbreitbach
3,72 km² (Gesamtfläche 6,58 km²)
Ortsgemeinde Erpel
5,53 km² (Gesamtfläche 9,21 km²)


Als Erholungs- und Freizeitraum ist der Wald für unsere Gesellschaft von hohem Nutzen.
Die Stadt Unkel sowie die Orstgemeinden Bruchhausen, Erpel und Rheinbreitbach bilden mit den Kommunen der Verbandsgemeinde Linz am Rhein den


Zweckverband Linz-Unkel zur Waldbewirtschaftung

Aufgabe dieses Verbandes ist es die gemeinsame Bewirtschaftung der Forstbetriebe der Verbandsmitglieder zu fördern. Auf diesem Weg soll die Zukunftsfähigkeit der Forstbetriebe verbessert und die Wahrnemung forstpolitischer Belange gestärkt werden. Ziel ist es standortgerechte, vitale und an den Klimawandel anpassungsfähige Wälder mit überwiegend heimischen Baumarten durch eine nachhaltige Bewirtschaftung zu erhalten und weiter zu entwickeln. Nachhaltigkeit bedeutet, dass alle Erzeugnisse und Leistungen des Waldes wie zum Beispiel Holz jetzt und zukünftig von unseren Kindern in gleicher Menge und Qualität genutzt werden können und sie sich ebenfalls tagtäglich an der Schönheit des Waldes erfreuen.

Zuständiges Forstamt:

Forstamt Dierdorf
Hanalle 5
56269 Dierdorf
Telefon
02689 97269-0 
Fax
02689 97269-29
E-Mail
Internet www.wald-rlp.de/index-php?id=6958


weitere Informationen:

Ihr Ansprechpartner

/ Steuerberater bestellen

Leistungsbeschreibung

Als Steuerberater kann tätig werden, wer nach einer erfolgreich abgelegten Steuerberaterprüfung oder einer erfolgreichen Eignungsprüfung von der Steuerberaterkammer zum Steuerberater bestellt worden ist. Auch wer mit Bescheid der Steuerberaterkammer von der Steuerberaterprüfung befreit wurde, kann zum Steuerberater bestellt werden. Die örtliche Zuständigkeit der bestellenden Steuerberaterkammer richtet sich nach der beabsichtigten beruflichen Niederlassung des Bewerbers.

Teaser

Die Bestellung als SteuerberaterIn erfolgt nach bestandener Steuerberaterprüfung durch die zuständige Steuerberaterkammer.

Verfahrensablauf

Die Bestellung zum Steuerberater müssen Sie schriftlich bei der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beantragen.

  • Reichen Sie das vollständig ausgefüllte Formular und die Antragsunterlagen bei der Steuerberaterkammer ein und überweisen Sie die Gebühr für die Bearbeitung des Antrags.
  • Die Steuerberaterkammer prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und entscheidet über Ihren Antrag.
  • Die Bestellung erfolgt durch Aushändigen einer Urkunde.

Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Antragstellung benötigen, gibt Ihnen die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz nähere Auskunft.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz.

Voraussetzungen

Um zum Steuerberater bestellt zu werden, müssen Sie

  • die Prüfung als Steuerberater oder die Eignungsprüfung bestanden haben oder
  • von der Prüfung befreit sein und
  • zumindest die Absicht haben, eine berufliche Niederlassung zu gründen.

Außerdem hat die Steuerberaterkammer vor der Bestellung zu prüfen, ob die Bewerber persönlich geeignet sind. Es dürfen weiterhin keine Versagungsgründe gemäß dem  Steuerberatungsgesetz vorliegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antragsformular
  • Bescheinigung über die bestandene Steuerberaterprüfung oder Eignungsprüfung bzw. die Befreiung von der Steuerberaterprüfung (beglaubigte Abschrift)
  • Führungszeugnis (Belegart O) – zur Vorlage bei der Steuerberaterkammer
  • für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüferinnen oder vereidigte Buchprüfer und Buchprüferinnen zusätzlich: Bescheinigung der Berufsorganisation oder sonst zuständigen Stelle, dass einer Bestellung nichts entgegensteht

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten für das Verfahren betragen 150,00 Euro.

Im Falle einer Wiederbestellung beträgt die Gebühr 200,00 Euro.

Darüber hinaus sind die Mitglieder verpflichtet, einen Kammerbeitrag zu zahlen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Gegen die Versagung der Bestellung als Steuerberater ist die Klage vor dem Finanzgericht in Rheinland-Pfalz möglich.

Anträge / Formulare

Kurztext

Als Steuerberater kann tätig werden, wer nach einer erfolgreich abgelegten Steuerberaterprüfung oder einer erfolgreichen Eignungsprüfung zum Steuerberater bestellt worden ist. Die Bestellung erfolgt durch die zuständige Steuerberaterkammer.

Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Einverstanden